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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

Visumcheck

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Ein Reisepass ist erforderlich

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

  • Reisepässe und andere zur Einreise angenommene Dokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein

Es gelten Einreise- und Transitbeschränkungen:

  • Reisende mit einem nicht maschinenlesbaren Reisepass dürfen nicht einreisen
  • das indische Recht erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft für Staatsangehörige Indiens. Ein indischer Staatsbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft muss sich für weitere Informationen an seine Botschaft/Konsulat wenden.
  • Reisende, die aus Guinea, Liberia, Mali und Sierra Leone in Bangalore (BLR), Chennai (MAA) ,Cochin (COK), Delhi (DEL), Hyderabad (HYD), Kolkata (CCU) oder Mumbai (BOM) ankommen, werden einer erweiterten Passagierkontrolle und medizinischen Kontrolle unterzogen.

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Abreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Visa

Ein Visum ist erforderlich

Visumausstellung:

E-Visas sind vor der Abreise erhältlich unter https://indianvisaonline.gov.in/. Reisende, die ihr E-Visum zum ersten Mal benutzen, müssen einen Reisepass mit mindestens 2 unbenutzten Visaseiten und eine gedruckte Bestätigung der Electronic Travel Authorization (ETA) haben. Bei der ersten Einreise mit einem ETA stempelt der Einwanderungsbeamte das E-Visum mit dem Ablaufdatum des Visums und der Anzahl der erlaubten Einreisen in den Pass. Nach Ablauf des E-Visums bzw. nach Verwendung der genehmigten Anzahl von Einträgen muss ein neues ETA für ein neues E-Visum beantragt werden.

Zusätzliche Informationen

  • medizinische Begleitvisa sind gültig, wenn sie zusammen mit einem Passagier zu medizinischen Zwecken nach Indien reisen

U-Visa werden nicht mehr für diejenigen ausgestellt, denen der Status der Overseas Citizenship of India (OCI) zuerkannt wurde. Reisende mit OCI-Status müssen kein "U"-Visum vorweisen. Reisende, die ihren Reisepass seit der Erlangung des OCI-Status erneuert haben, müssen ebenfalls nicht mit ihrem ursprünglichen Reisepass reisen. Außerdem werden keine PIO-Karten (Persons of Indian Origin) mehr ausgegeben. PIO-Karten, die sich derzeit im Umlauf befinden, haben den gleichen Status wie eine OCI-Karte/Heft. Personen mit PIO-Status wird empfohlen, ihren PIO-Status in den OCI-Status umzuwandeln. PIO-Karten sind bis zum 31. Oktober 2018 gültig.

  • Reisende mit einer Aufenthaltsgenehmigung müssen ebenfalls mit den Unterlagen reisen, die ihnen den Aufenthalt in Indien ermöglichen, z.B. PIO.
  • Eingeklebte indische Visa haben kein Siegel/Unterschrift von der ausstellenden Behörde.
  • Dies gilt nicht für Reisende mit einer PIO-Karte (Person of Indian Origin-Karte).
  • Eine Visaverlängerung ist möglich, außer für T-Visa und Transitvisa, durch Antrag beim Außenministerium.
  • Dies gilt nicht für Reisende mit einer "Person of Indian Origin"-Karte.

Für deutsche Staatsangehörige die einer Touristengruppe angehören und die für einen bestimmten Zeitraum mit dem Flugzeug anreisen gilt:

  • Das Reisebüro (vom indischen Tourismusministerium genehmigt) sollte die vorherige Genehmigung des zuständigen Einwanderungsbeauftragten einholen.
  • Der Vertreter des örtlichen Reisebüros ist für die Begleitung der Gruppe während ihres Aufenthalts in Indien verantwortlich.
  • Die Einreisegenehmigung wird nur erteilt, wenn der Name der Gruppe, die Anzahl der Reisenden, die Einzelheiten der Reiseroute (inkl. Abfahrtshafen) und die Passnummer, das Geburtsdatum und die Nationalität jedes Reisenden angegeben werden.
  • Dies gilt nicht für Passagiere mit einer "Person of Indian Origin"-Karte.

Genehmigungen für Sperrgebiete:

Eine Genehmigung ist erforderlich für Ausländer, die folgende Schutzgebiete besuchen möchten:

  • Ganz Arunachal Pradesh
  • Ganz Sikkim
  • Teile des Staates Himachal Pradesh
  • Teile der Staaten Jammu und Kaschmir
  • Teile des Staates Rajasthan
  • Teile des Staates Uttarakhand

Eingeschränkte Bereiche:

  • Ganzes Union Territorium der Andamanen und Nikobaren
  • Teile des Staates Sikkim

Health

Reisende, die innerhalb von 6 Tagen nach der Ab- oder Durchreise eintreffen und keine Gelbfieberimpfbescheinigung besitzen, werden für 6 Tage unter Quarantäne gestellt. Quarantäneeinrichtungen gibt es nur in Delhi (DEL), Chennai (MAA) und Mumbai (BOM). Auf anderen Flughäfen werden Passagiere abgeschoben.

Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:

  • Kinder unter 6 Monaten
  • Passagiere, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen

 

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko (P. vivax und P. falciparum) besteht im ganzen Land unter 2000 Metern. Es gibt keine Übertragung in Teilen der Staaten Himachal Pradesh, Jammu und Kaschmir und Sikkim. Das Risiko von Falciparum-Malaria ist in den nordöstlichen Staaten, in den Andamanen und Nikobaren, Chhattisgarh, Gujarat, Jharkhand, Karnataka (mit Ausnahme der Stadt Bangalore) Madhya Pradesh relativ hoch, Maharasthra (mit Ausnahme der Städte Mumbai, Nagpur, Nasik und Pune), Orissa und Westbengalen (mit Ausnahme der Stadt Kalkutta)
  • Empfohlene Prävention in Risikobereichen: C