Benötige ich ein Visum?
Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sieund/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.
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Ein Reisepass ist erforderlich
Gültigkeitsregeln für Dokumente:
- Pässe und andere für die Einreise akzeptierte Dokumente müssen mindestens 6 Monate ab dem Ankunftsdatum gültig sein.
Zusätzliche Informationen
- muslimische weibliche Passagiere, die nach Umrah oder Hajj reisen, müssen von einem ihrer unmittelbaren männlichen Familienmitgliedern (Vater, Bruder, Ehemann oder Sohn) begleitet werden, welcher mindestens 18 Jahre alt sein muss oder älter als 45 Jahre ist und innerhalb einer Gruppe von weiblichen Passagieren desselben Alters reist und bis zu deren Abreise von einem Gruppenleiter begleitet wird
- das Umrah-Visum kann als separates Papier im Pass oder als elektronisches Visum von der saudischen Botschaften ausgestellt werden. Passagiere mit einem E-Visum müssen über eine ausgedruckte E-Visabestätigung verfügen
- Reisende sind verpflichtet, die örtlichen Gesetze in Bezug auf das allgemeine Erscheinungsbild und Verhalten einzuhalten. Denjenigen, die sich nicht daran halten, kann die Einreise verweigert werden.
Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:
- Minderjährige unter 1 Jahr mit eigenem Pass können bei der Einreise ein Visum erhalten, wenn sie mit einem Elternteil reisen. Der Elternteil muss eine Aufenthaltserlaubnis von Saudi-Arabien haben.
Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.
WICHTIG FÜR PILGER!
- Umrah und Hajj Pilger dürfen nicht über Dammam (DMM) oder Riyadh (RUH) nach Saudi-Arabien einreisen
- Pilger müssen über Jeddah (JED) oder Madinah (MED) mit Saudi Arabian Airlines oder ausländischen Fluggesellschaften mit Lizenzen für Hajj-Flüge einreisen (sowohl auf speziellen Pilgerflügen als auch auf normalen Linienflügen und unabhängig von der Jahreszeit);
- Passagiere mit Umrah-Visa können auch über Yanbu al Bahr (YNB) einreisen
- Hajj-Pilger, die in Jeddah ankommen, müssen die Einwanderung über das Hajj-Terminal abwickeln
- Pilger müssen über bestätigte Rückflüge verfügen. Büros, die Reservierungen für Hajj-Passagiere vornehmen, werden gebeten, das Wort "PILGRIM" in ihre Hotelreservierungsbestätigung aufzunehmen
- Pilger, die in Jeddah ankommen, müssen einen Impfpass und eine ausgewiesene Menningitis-Impfung vorweisen. Das Datum der Impfung darf nicht älter als 3 Jahre sein und mindestens 10 Tage vor der Ankunft in Saudi-Arabien eingetragen worden sein. Passagiere, die ohne die erforderlichen Gesundheitspapiere einreisen, werden am Flughafen geimpft oder unter Quarantäne gestellt (keine Gebühren)
- Pilger sollten einen Scheck in ARI für die Bezahlung ihrer Haji-Arrangements haben
- Das Gepäck von Pilgern und Nicht-Pilgern wird an verschiedenen Terminals abgefertigt. Gepäck von Pilgern, die mit normalen Linienflügen ankommen (keine Pilgercharter), muss mit einem speziellen Pilger-Label gekennzeichnet sein
- Von Pilgern mitgebrachte Lebensmittel sind nicht erlaubt
- Der religiösen Gruppe der Quadyani wird die Einreise verweigert
- Pilger, die auf dem Weg zu den Heiligen Stätten sind, dürfen keine anderen Orte besuchen als die, die in ihrer Pilgerreise angemeldet wurde (z.B. Madinah und/oder Makkah), oder den Flughafen verlassen, während sie auf einen Anschlussflug nach oder aus Saudi-Arabien reisen
- Pässe muslimischer Pilger, die zum Hajj kommen, sollten ihren muslimischen Glauben angeben, oder wenn nicht im Pass angegeben, muss der Pilger eine andere Form eines Dokuments besitzen, das den Glauben dokumeniert
- Alle Pilger müssen einen Ausweis tragen, der an einem Armband befestigt ist und Informationen über ihren Gesundheitszustand enthält.
Dieser Ausweis wird zur Verfügung gestellt von:
- Ministerium für Hajj bis Hajis mit Ursprung in Saudi-Arabien oder
- Hajj-Organisatoren, wenn sie Ausländer sind
- Umrah-Visa werden während der Hajj-Saison nicht ausgestellt und Umrah-Visa können nicht in Hajj-Visa umgewandelt werden.
Visa
Ein Visum ist erforderlich
Wichtig:
Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.
Health
Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.
Passagiere, die innerhalb von 6 Tagen nach der Ab- oder Durchreise einreisen und nicht im Besitz einer Gelbfieberimpfbescheinigung sind, müssen bei der Ankunft geimpft und unter Quarantäne gestellt werden.
Im Sudan, südlich des 15. Breitengrades, liegen einige infizierte Gebiete. Eine Bescheinigung der lokalen sudanesischen Gesundheitsbehörden ist erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Passagiere diese infizierten Gebiete in den letzten 6 Tagen vor der Abreise nicht besucht haben.
Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:
- Kinder unter 1 Jahr
- Passagiere, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen.
Wichtig:
- Impfung gegen Meningitis erforderlich für Hajis und Umrah Passagiere
- Das Datum der Impfung sollte nicht mehr als 3 Jahre und nicht weniger als 10 Tage nach der Ankunft in Saudi-Arabien betragen. Passagiere, die nicht im Besitz eines Meningitis-Impfpasses sind, werden bei Ankunft geimpft oder unter Quarantäne gestellt
Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:
- Malariaprophylaxe: Das Land befindet sich in der Vor-Eliminierungsphase der Malaria. Lokale Übertragung nur in Dörfern an der Grenze zum Jemen (außer in den Höhenlagen der Provinz Asir), hauptsächlich aufgrund von P. falciparum, und hauptsächlich von September bis Januar. Kein Risiko in den Städten Mekka und Medina. Empfohlene Prävention in Risikobereichen: C
- Pilgern wird dringend empfohlen, sich gegen die menschliche Influenza zu impfen, insbesondere gegen Menschen mit Erkrankungen, die für medizinische Komplikationen anfällig sind, und ältere Menschen