Singapur Touristenvisum
Wenn Sie zu touristischen Zwecken nach Singapur reisen möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Touristenvisum.
Benötigte Unterlagen:
Für folgende Staatsbürger gilt die Visumspflicht
Indien, Myanmar, Volksrepublik China, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Nigeria, Afghanistan, Algerien, Bangladesch, Ägypten, Iran, Irak, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Pakistan, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Jemen
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Antragsformular
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig bei Einreise, mindestens 1 freie Visaseite
- 2x Passfoto – im Original, biometrisch im Format 3,5x4,5 cm, mit hellem Hintergrund, nicht älter als 6 Monate, keine Scans, keine Ausdrucke
- Rück- oder Weiterreiseticket
- Schriftliche Bestätigung Ihrer einladenden Partei
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung
Staatsbürger der oben genannten Länder mit Wohnsitz in Deutschland benötigen zusätzlich noch
- 1 x Aufenthaltsgenehmigung für die BR Deutschland sowie die Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes. Für EU-Staatsangehörige ist die Kopie der Meldebestätigung ausreichend.
Generelles
Bitte beachten Sie:
- Ein genehmigtes Visum besitzt in der Regel eine Gültigkeit von 3 Monaten
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
- Diese Fristen sind jedoch abhängig vom Grund Ihres Aufenthaltes und werden individuell vom Konsulat entschieden (wie lange Sie im Land bleiben und wie oft Sie einreisen dürfen)
- Die Annahme einer neuen Arbeit dort ist mit diesem Visum nicht gestattet
- Es ist nicht gestattet das Land touristisch zu bereisen
- Das Konsulat behält sich das Recht vor, ggfs. weitere Unterlagen nachzufordern.