Russland Arbeitsvisum
Wenn Sie Russland arbeiten möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Arbeitsvisum.
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig nach Ablauf der Visagültigkeit, mindestens 2 gegenüberliegende freie Visaseiten
- Online-Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- Passfoto – im Original, biometrisch im Format 3,5x4,5 cm, mit hellem Hintergrund, nicht älter als 24 Monate, keine Scans, keine Ausdrucke
- Einladungsschreiben – Einladungskarte des russischen Außenministeriums / Innenministeriums im Original
- Einladung vom Föderalen Migrationsdienst (FMS)
- Entsendungsschreiben – in Form einer Bestätigung des deutschen Arbeitgebers (Schreiben auf Firmenpapier, gerichtet an das zuständige Konsulat über Entsendung nach Russland, Position des Antragstellers im Unternehmen sowie dem monatlichen Einkommen)
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung – siehe wichtige Informationen zur Krankenversicherung
- HIV-Test – nicht älter als 3 Monate
Wichtig: Die Einladung der einladenden Organisation muss in russischer Sprache verfasst, sowie an das Konsulat gerichtet sein und folgende Angaben beinhalten:
- Vollständige Angaben der Firma:
Adresse, Telefonnummer, Steuernummer
- Angaben zum Antragsteller:
Name / Vorname (in lateinischer Schrift)
Geburtsdatum und Geschlecht
Staatsangehörigkeit, Passnummer u. Passgültigkeit
Reisezeitraum, Anzahl der Einreisen u. Zweck der Reise
Reiseroute (falls abweichend vom Ort des Firmensitzes)
Bestätigung der Übernahme aller im Zusammenhang mit dem Aufenthalt d. Antragstellers, evtl. entstehenden Kosten durch den Gastgeber
Original-Unterschrift des Geschäftsführers / Direktors mit Firmenstempel
Bitte beachten Sie: Bei Beantragung eines Visums zur mehrfachen Einreise unter Vorlage einer Einladung der russischen Firma / Organisation ist der Nachweis eines genutzten Visums für die Russische Föderation in den zurückliegenden 12 Monaten notwendig. Andernfalls wird lediglich ein Visum zur zweifachen Einreise genehmigt.
Da das Visum mit Einladung des russischen Geschäftspartners in Russland rückbestätigt werden muss, beträgt die Bearbeitungszeit 2 Wochen. Eine Expressbearbeitung ist hier nicht möglich.
Nichtdeutsche Staatsbürger benötigen zusätzlich noch
- 1 x Aufenthaltsgenehmigung für die BR Deutschland sowie die Kopie der Meldebestätigung eines deutschen Einwohnermeldeamtes. Für EU-Staatsangehörige ist die Kopie der Meldebestätigung ausreichend.
Generelles
Bitte beachten Sie:
- Das Visum wird für den in der Einladung genannten Zeitraum erteilt.
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
- Antragsteller mit vormals sowjetischer oder russischer Staatsangehörigkeit müssen, sofern Sie nach Februar 1992 ausgereist sind, eine Kopie ihrer Ausbürgerungsurkunde beifügen.
- Nichtdeutsche Staatsangehörige oder deutsche Staatsangehörige, deren Nationalität bei Geburt nicht Deutsch war, müssen evtl. mit Verzögerungen bei der Bearbeitung durch das Konsulat und erhöhten Gebühren rechnen.
- Alte, noch gültige russische Visa werden bei Erteilung eines neuen Visums vom russischen Konsulat automatisch ungültig gemacht. Bei Bestehen eines noch gültigen Visums in einem zusätzlich vorhandenen Reisepass stellt das russische Konsulat kein Visum aus.
- Falls Sie über mehrere GUS-Staaten (z.B. Belarus, Kasachstan) reisen, benötigen Sie evtl. separate Transitvisa.
- Das Konsulat behält sich das Recht vor, ggfs. weitere Unterlagen nachzufordern.