Zurzeit ist keine Bearbeitung von Marokko Visa möglich!
Marokko Geschäftsvisum
Wenn Sie Marokko geschäftlich besuchen möchten, benötigen Sie ein Geschäftsvisum
Benötigte Unterlagen:
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein,
- Kopie oder Scan des Reisepasses
- Online-Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- 2 identische Passfotos – im Original, biometrisch im Format 4 x 3 cm, mit weißem Hintergrund, kein Kopfbedeckt, Gesicht muss klar erkennbar sein, keine Scans, keine Ausdrucke
- Bestätigung über einen gebuchten Rück- oder Weiterflug
- Eine Empfehlung des Aufsichtsamtes im Falle eines öffentlichen Antragswesens
ODER/UND
- Eine schriftliche Empfehlung der Berufskammer für private Märkte
ODER/UND
- Eine schriftliche Einladung der marokkanischen Firma zu Ihrer ausgeübten Tätigkeit
ODER/UND
- Eine schriftliche Einladung eines Handels- , Industrie – oder Dienstleistungsbetreibers
Generelles
- Zuerst sollten Sie zwischen einem Geschäftsvisum und einem Arbeitsvisum unterscheiden. Mit dem hier erwähnten Geschäftsvisum können Sie an Meetings oder ähnlichen Events teilnehmen, zu denen Sie Ihre deutsche Firma eingeladen hat bzw. aussendet.
- Ein genehmigtes Visum stellt jedoch keine hundertprozentige Sicherheit dar, auch in das Land einreisen zu dürfen. Sie sollten mit Einreisekontrollen rechnen und in der Zwischenzeit nicht polizeilich oder strafrechtlich auffällig geworden sein. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen aber, so steht Ihrer Einreise nichts mehr im Wege.
- Ein genehmigtes Visum wird maximal für ein Jahr ausgestellt. In der Regel aber zwischen einem und 90 Tagen. Sollten Sie aus speziellen persönlichen Gründen vorhaben länger im Land zu bleiben, so müssen Sie sich bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten bei der Generaldirektion des Nationalen Sicherheitsdienstes registrieren lassen.
- Zudem wird Ihr Antrag zuvor von dem Auswärtigen Amt in Marokko überprüft und weitergeleitet.
- Achten Sie bitte bei der Einreise nach Marokko auf die richtigen Ausweispapiere. Die Einreise ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens noch sechs Wochen gültig ist. Falls Sie die Reise kurzfristig antreten, können Sie auch mit einem vorläufigen Reisepass einreisen. Kinder benötigen einen Kinderreispass.
- Auf gar keinen Fall ist die Einreise mit einem Personalausweis möglich. Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus diesem Grund an der Grenze abgewiesen werden. Natürlich ist auch die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis nicht möglich.