Liberia Touristen- und Geschäftsvisum
Wenn Sie Algerien als Tourist oder Geschäftsmann besuchen wollen, benötigen Sie ein Visum.
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig Eine Seite muss für den Sichtvermerk frei sein.
- Antragsformular– vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- 1 Passfoto – im Original, biometrisch im Format 3,5 cm x 4,5 cm, mit hellem Hintergrund, keine Scans, nur Ausdrucke auf hochwertigem Fotopapier. Passbilder auf einfachem Druckerpapier werden von den Behörden nicht akzeptiert. Wichtig ist, dass sie den Reisenden in der Mitte zeigen. Der Gesichtsausdruck sollte möglichst neutral sein. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen erlaubt. Es wird empfohlen, die Bilder von einem professionellen Fotografen anfertigen zu lassen. Diese wissen über die Bestimmungen Bescheid und die Wahrscheinlichkeit, dass der Reisende damit Probleme bekommt, sind geringer.
- Nachweis der Finanzierung des Aufenthalts– Dies kann durch ein Einladungsschreiben oder Sponsornachweis erfolgen, auch ein Kontoauszug kann hilfreich sein
- Nachweis einer Auslandskrankenversicherung – für die Dauer des Besuches. Bitte in Kopie beifügen.
- Internationales Zertifikat für Gelbfieber und andere Impfungen
Generelles
Bitte beachten Sie:
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.
- Alle Bewerber werden interviewt und müssen evtl. persönlich erscheinen. Telefoninterviews nur für Bewerber außerhalb Deutschlands
- Die Reisevorkehrungen sollten erst getroffen werden, nachdem das Visum erteilt wurde.
- Sollten zusätzliche Schreiben notwendig sein, dann müssen diese in englischer Sprache verfasst sein.
- Die Einreise nach Liberia kann nur mit einem gültigen Reisepass erfolgen. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass oder einem Kinderreisepass ist nicht möglich.
- Immer wieder kommt es vor, dass Touristen die Grenze mit einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis überqueren wollen. Das ist aber nicht möglich und der Reisende wird an der Grenze abgewiesen.
- Die Ausweisdokumente müssen noch mindestens ein halbes Jahr gültig sein
- Spätestens am letzten Gültigkeitstag des Visums muss die Ausreise erfolgen.