Katar Touristenvisum
Wenn Sie Katar als Tourist besuchen wollen, benötigen Sie ein Touristenvisum.
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig nach Ablauf der Visagültigkeit, mindestens 2 gegenüberliegende freie Visaseiten
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift
- 2 identische Passfotos – im Original, auf das Antragsformular aufgeklebt im Original, 3,5 x 4,5 cm, auf das Antragsformular aufgeklebt Das Bild muss den Antragsteller vor einem weißen Hintergrund zeigen. Das Gesicht muss in der Mitte platziert sein. Wichtig ist ein neutraler Gesichtsausdruck, nicht lächeln. Wichtig ist außerdem, dass der Antragsteller auf dem Bild keine Kopfbedeckung tragen darf, außer aus religiösen Gründen.
- Reservierungsbestätigung des Hotels in Katar
- Finanzierungsnachweis – Kontoauszüge der letzten drei Monate
Generelles
Bitte beachten Sie:
Beantragung vor der Einreise
Alle ausländischen Staatbürger können das Touristenvisum alternativ auch vorab beantragen. Das Visum wird durch einen Sponsor in Katar beim katarischen Innenministerium beantragt und schließlich an Sie zurückgeleitet. Die Bestätigung mit den Details zum Visum und einer Referenznummer, dienen Ihnen bei der Einreise als Sicherheit zum Vorzeigen. Diese Bestätigung erhalten Sie nach Bearbeitung des Visums entweder per E-Mail oder Fax.
- Wer nach Katar einreisen möchte, benötigt dafür einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Kinder können mit einem Kinderreisepass einreisen.
- Auf gar keinen Fall ist es möglich mit einem Personalausweis einzureisen. Wer das versucht, wird an der Grenze abgewiesen.
- Die Dokumente müssen nach Beendigung der Reise noch sechs Monate gültig sein.
- Achten Sie bitte darauf, dass in Katar andere strafrechtliche Vorschriften gelten als in Deutschland. So kann zum Beispiel Drogenmissbrauch sogar mit dem Tode bestraft werden
- Sie können in Katar fotografieren, aber keine öffentlichen und religiösen Gebäude. Ebenso ist das Fotografieren von militärischen Anlagen verboten. Beim Ablichten von Personen holen Sie am besten zuvor die Genehmigung ein.