Japan Ehegattenvisum
Wenn Sie zu Ihrem Ehepartner, der Japaner ist, nach Japan reisen wollen, benötigen Sie ein Ehegattenvisum
Benötigte Unterlagen für das Ehegattenvisum:
Bei einem Antrag mit CoE
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig,
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- 1 Passfoto – im Original, 4,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme
- Certificate of Eligibility (Original) - Letter of Guarantee
- Certificate of Eligibility (zusätzlich als Kopie)
Sonderregelung für Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion:
- Zweites identisches Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- Zweites, identisches Passfoto – im Original, biometrisch im Format 3,5 x 4,5 cm, ohne Kopfbedeckung und Hut, keine Scans, Ausdrucke nur auf hochwertigem Fotopapier. Das Gesicht in der Mitte platzieren. Notwendig ist ein neutraler Gesichtsausdruck, nicht lächeln. Der Antragsteller darf nur aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen.
Bei einem Antrag ohne CoE werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über bereits eingetragene Ehe - aktueller Auszug aus dem japanischen Familienregister, nicht älter als 6 Monate
- Meldebestätigung aus Japan
- Nachweis über Finanzierung - wie z.B. Arbeitsvertrag oder alternativ eine Bürgschaft
- Reisepass des Ehepartners - eine Kopie
Benötigte Unterlagen für das Angehörigenvisum:
Bei einem Antrag mit CoE
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate gültig
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- 1 Passfoto – im Original, biometrisch im Format 3,5 x 4,5 cm, ohne Kopfbedeckung und Hut, keine Scans, Ausdrucke nur auf hochwertigem Fotopapier. Das Gesicht in der Mitte platzieren. Notwendig ist ein neutraler Gesichtsausdruck, nicht lächeln. Der Antragsteller darf nur aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen.
- Certificate of Eligibility (Original) – Letter of Guarantee
- Certificate of Eligibility (zusätzlich als Kopie)
Sonderregelung für Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion:
- Zweites identisches Antragsformular – vollständig ausgefüllt
- Zweites, identisches Passfoto – im Original, biometrisch im Format 3,5 x 4,5 cm, ohne Kopfbedeckung und Hut, keine Scans, Ausdrucke nur auf hochwertigem Fotopapier. Das Gesicht in der Mitte platzieren. Notwendig ist ein neutraler Gesichtsausdruck, nicht lächeln. Der Antragsteller darf nur aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen.
Bei einem Antrag ohne CoE werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass Ihres Angehörigen (Kopie), sowie eine Kopie dessen Visums und bei Bedarf die Residence Card (wenn möglich, sollten zur Beantragung die Originale vorliegen)
- Japanischer Arbeitsvertrag des Angehörigen
- Eheurkunde in beglaubigter Kopie
- Nachweis über Wohnsitz in Japan, z.B. durch den Mietvertrag
Generelles
Das Ehepartnervisum kommt in zwei Fällen in Betracht:
- Ehegattenvisum: Wenn Ihr Ehepartner Japaner/in ist und Sie nach Japan einreisen möchten
- Angehörigenvisum: Versetzung nach Japan aus beruflichen Gründen und daraus resultierend die Begleitung durch den anderen Ehepartner
- Die Einreise nach Japan ist nur mit einem Reisepass, einem vorläufigen Reisepass und einem Kinderreisepass möglich.
- Sollten Sie nur über einen Personalausweis verfügen, müssen Sie rechtzeitig einen Reisepass beantragen. Mit einem Personalausweis oder einem vorläufigen Personalausweis ist die Einreise nach Japan nicht möglich.
- Bei der Einreise werden biometrische Daten wie Gesichtsfotos und Fingerabdrücke erfasst. Dazu sind alle Reisenden über 16 Jahre ausgenommen Diplomaten und Staatsgäste verpflichtet.
- In Japan muss jeder Ausländer seinen Reisepass mit sich führen. Wer ohne einen Ausweis angetroffen wird, kann verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Hinzu kommt eine empfindliche Geldstrafe.