Indien Touristenvisum
Wenn Sie einen längeren Aufenthalt in Indien planen, benötigen Sie ein Touristenvisum
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- Reisepass – im Original
- Antragsformular in zweifacher Ausführung – die Unterschriften sind unterhalb des Fotos, sowie am rechten unteren Seitenrand der zweiten Antragsseite erforderlich
- 2 identische Passfotos – im Original, im Format 5 x 5 cm, mit einer Büroklammer am Antrag befestigt (bitte nicht auf den Antrag kleben!)
- Buchungsbestätigung des Hotels – Falls der Tourist bei einer Privatperson übernachtet, benötigt er eine Unterkunftsbescheinigung. Diese muss vom Vorsitzenden der Gemeindeversammlung des Wohnorts der einladenden Person legalisiert werden
Generelles
Reguläre Touristenvisa haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 6 Monaten, bei denen in der Regel mehrfaches Einreisen innerhalb dieses Zeitraums möglich ist (multiple entry visa). Eine Verlängerung über die 6 Monate hinaus ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, wenn beispielsweise eine schwere Erkrankung am Urlaubsort eintritt, die einen anhaltenden Aufenthalt aus gesundheitlichen Gründen erforderlich macht.
- Die Einreise nach Indien ist mit einem gültigen Reisepass, einem vorläufigen Reisepass und mit einem Kinderreisepass möglich.
- Die Einreise mit einem Personalausweis ist auf keinen Fall möglich. Denken Sie bitte rechtzeitig daran, bei den deutschen Behörden ein entsprechendes Dokument zu beantragen.
- Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als sechs Monaten muss sich der Reisende am örtlichen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen geschehen. Geschieht dies nicht, kommt es zu einer längeren Ausreiseverzögerung. Die Registrierung muss nämlich nachgeholt werden. Dazu ist es notwendig, dass der Reisende zum letzten Aufenthaltsort reist und dort die Registrierung durchführen lässt.
- Auch wenn die Reisedauer weniger als sechs Monaten beträgt, kann es möglich sein, dass der Zollbeamte dies zur Auflage für eine Einreise macht.
- Wichtig ist, dass der Reisende das Land innerhalb der Gültigkeit seines Visums wieder verlässt. Der Aufenthalt mit einem abgelaufenen Visum kann eine Haftstrafe und ein mehrjähriges Einreiseverbot zur Folge haben.
- Achten Sie bitte darauf, dass der Zollbeamte unbedingt den Pass an der Grenze abstempelt. Immer wieder kommt es vor, dass dies vergessen wird. Ist der Stempel nicht vorhanden kommt es bei der Ausreise zu einer Verzögerung von mehreren Tagen. Es muss erst eine Ausreiseerlaubnis eingeholt werden. Das Gleiche gilt auch bei einem Verlust des Passes.
- Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei unseren Mitarbeitern über die Berechtigung Ihres Visums. Immer wieder kommt es vor, dass mit dem Visum Tätigkeiten durchgeführt wird, die nicht erlaubt sind. In diesem Fall wird der Reisende des Landes verwiesen.