China Transitvisum (G-Visum)
Wenn Sie China auf der Reise in ein anderes Land durchqueren möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Transitvisum.
Benötigte Unterlagen:
Staatsbürger, die nicht zu den unten genannten Staaten gehören
- Auftragsformular – vollständig und leserlich ausgefüllt
- Reisepass – Original, muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, zwei gegenüberliegende freie Seiten
- Antragsformular für das Visum – Bitte füllen sie diesen vollständig aus und unterschreiben das Antragsformular (Felder, die Sie nicht betreffen sind mit „nein“ auszufüllen). Achten Sie darauf, dass die Wohnsitzangaben auf Seite 1 Punkt 11 mit der aktuellen Wohnanschrift 18 und 1.19 des Antragstellers übereinstimmen. Ansonsten ist eine Kopie der aktuellen Meldebescheinigung oder des Personalausweises erforderlich
- Passfoto – im Original, biometrisch, heller Hintergrund, in Farbe, Format ca. 3,5 x 4,5 cm, Foto darf nicht älter als 12 Monate sein, kein Scan, kein Ausdruck
- Meldebescheinigung für die BR Deutschland, die nicht älter als 6 Monate sein sollte
- Reisende, die unter 18 Jahren sind, benötigen zusätzlich noch eine Geburtsurkunde
Wichtige Informationen
Bei einem maximalen Aufenthalt von 72 Stunden in Peking, Shanghai, Guangzhou und Chengdu ist kein Visum erforderlich, sofern Sie die Staatsbürgerschaft einer der folgenden Länder besitzen:
Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Russland, Großbritannien, Irland, Zypern (gr.), Bulgarien, Rumänien, Ukraine, Serbien , Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Süd-Korea, Japan, Singapur, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar.
Für einen Transitaufenthalt sind folgende Einreisebedingungen sind zu beachten:
- Weiterflugticket und die Einreiseerlaubnis für das Drittland (falls notwendig)
- Transiteinreisende dürfen das entsprechende Verwaltungsgebiet nicht verlassen
- Über denselben Flughafen müssen Ein-und Ausreise erfolgen
- Innerhalb von 24 Stunden muss sich der Einreisende bei der nächsten Polizeistation anmelden; bei einem Hotelaufenthalt übernimmt dieses die Anmeldung
- Nach Auskunft des Chinese Visa Application Service Centers (CVASC) in Berlin, wird die Sonderverwaltungszone Hongkong in Zusammenhang mit dieser Sonderregelung von den chinesischen Behörden als Drittland betrachtet; d.h., die Ausreise kann nach Hongkong erfolgen, jedoch muss der Anschlussflug von Hongkong in ein weiteres Land oder in das Heimatland bereits durch das ausgestellte Ticket dokumentiert sein.