China Besuchervisum (Q- / S-Visum)
Wenn Sie Verwandte in China besuchen möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Besuchervisum.
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig und leserlich ausgefüllt
- Reisepass – Original, muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, zwei gegenüberliegende freie Seiten
- Kopie des Reisepasses - die Seite mit Ihren persönlichen Daten
- Antragsformular für das Visum – vollständig und leserlich ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Passfoto – im Original, biometrisch, heller Hintergrund, in Farbe, Format ca. 3,5 x 4,5 cm, Foto darf nicht älter als 12 Monate sein, kein Scan, kein Ausdruck
- Einladungsschreiben – des Gastgebers in China. Folgende Informationen müssen in dem Schreiben enthalten sein:
- Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer des Antragstellers und des Gastgebers
- Detaillierten Reisezweck sowie das Ein- und Ausreisedatum, Besuchsort und Angaben über die Finanzierung des Aufenthalts und wer die Kosten trägt
- Angaben zur Beziehung des Reisenden zum Gastgeber
- Sollten Sie eine zweimalige Einreise planen, muss dies in der Einladung ersichtlich sein
- Buchungsbestätigung – über den Hin- und Rückflug und Hotelbuchungen sind ebenfalls einzureichen. Hierbei müssen die vollständige Adresse des Hotels, das Datum für den Check-In und Check-Out und der vollständige Name des Reisenden enthalten sein. Sollten Sie ein Visum für eine zweimalige Einreise beantragen, muss dies aus der Buchung ersichtlich sein. Bei einer Hotelbuchung muss diese den gesamten Reisezeitraum abdecken.
Ausländische Staatsbürger
- Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland – mindestens 6 Monate Gültigkeit und eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist. Bei EU-Staatsangehörigen reicht die Vorlage einer Kopie der aktuellen Meldebescheinigung.
Antragsteller, die in der Volksrepublik China, in Hong Kong oder in Taiwan geboren sind:
Sollten Sie eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind aber in einer der oben genannten Orte geboren, so müssen sie in den Visumsantrag Ihren vollständigen Geburtsnamen in chinesischen Schriftzeichen eintragen, und eine Kopie eines bereits genutzten Visums für China mit Stempel im Reisepass ODER eine Kopie Ihrer chinesischen Geburtsurkunde ODER des ehemaligen chinesischen Reisepasses ( Bildseite) ODER eine Kopie des Bestätigungsschreiben der zuständigen Behörde, dass der alte chinesische Pass einbehalten wurde.
Wichtige Informationen
- Sie können Ihr Besuchervisum für China frühestens 50 Tage vor Einreise beantragen.
- Ab Ausstellungsdatum ist das Visum 3 Monate gültig, für ein- oder zweimalige Einreise.
- Der Aufenthalt mit dem Besuchsvisum ist in der Regel auf 30 Tage beschränkt, aber maximal auf 60 Tage am Stück.
- Die Einreise muss spätestens am letzten Gültigkeitstag Ihres Visums erfolgen.
- Sollten Sie 3 Monate vor Ihrer Antragsstellung Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Irak, Kamerun, Pakistan, Nigeria, Somalia, Syrien besucht haben, müssen Sie eine Kopie Ihres Impfausweises abgeben, aus dem eine Polio-Impfung in den letzten 12 Monaten hervorgeht. Der Impfausweis muss bei der Einreise nach China im Original mitgeführt werden.
- Falls Sie in den letzten Monaten ein Land besucht haben, welches von Ebola bedroht ist, so kann die Einreise nach China verweigert werden.
- Es steht den chinesischen Konsulaten frei weitere Unterlagen anzufordern und im Einzelfall zu einem persönlichen Interview einzuladen.
- Kinderreisepässe, die vor dem 31.12.2005 ausgestellt wurden (Kinderausweis als Passersatz) sind nicht für die Beantragung eines Visums gültig. Es wird lediglich der neue Kinderreisepass akzeptiert.
- Das Besuchervisum kann nicht verlängert werden.