Australien Visitor Visum
Wenn Sie nach Australien reisen möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Visitor Visum (subclass 600).
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Antragsformular ausfüllen
- Reisepass – Unbeglaubigte Kopie der Fotoseite des gültigen Reisepasses. Möglicherweise muss das Original nach Aufforderung nachgereicht werden
- Formular 956a
- Passfoto – muss aktuell sein. Vom Antragsteller und alle im Pass eingetragener Kinder
- Buchungsbestätigung des Hotels – falls der Tourist bei einer Privatperson übernachtet, benötigt er eine Unterkunftsbescheinigung. Diese muss vom Vorsitzenden der Gemeindeversammlung des Wohnorts der einladenden Person legalisiert werden
- bzw. geplante Reiseroute und Aktivitäten in Australien
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel – zum Beispiel Kopie eines Kontoauszugs, Kopie des Sparbuchs
- Ausreichende Gründe, um wieder in die Heimat zurückzukehren – Bestätigung des Arbeitgebers oder Nachweis enger Familienbindungen zum Heimatland
- Liste von Namen und Adressen der nächsten Verwandten – z.B. Eltern, Kinder Geschwister
- Einladung – das gilt nur für Touristen, die nahe Verwandte in Australien besuchen wollen
- In manchen Fällen kann eine gesundheitliche Untersuchung notwendig sein
Ausländische Staatsbürger
- Aufenthaltstitel – Unbeglaubigte Kopie
Generelles
Das Visitor Visum kann ebenfalls ohne großen bürokratischen Aufwand online bestellt werden. Auch hier darf der Grund Ihrer Einreise sowohl ein touristischer als auch ein geschäftlicher sein. Ebenfalls können Sie mit diesem E-Visum ein dreimonatiges Studium, beziehungsweise eine Fortbildung anstreben oder einer unbezahlten, freiwilligen Arbeit nachgehen. Nach Ihrem Antrag wird Ihnen dort mitgeteilt wie oft Sie das Land verlassen und erneut einreisen dürfen, auch steht in Ihrer Bestätigung der Einreisegenehmigung, ob sie ein Visum gültig für drei, sechs oder sogar zwölf Monate erhalten haben. Dies wird individuell entschieden und richtet sich nach Ihren Angaben und persönlichen Vorhaben.