Argentinien Geschäftsvisum
Wenn Sie geschäftlich nach Argentinien reisen möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Geschäftsvisum.
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
- gültiger Reisepass – im Original
- Online-Antragsformular in zweifacher Ausführung – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- 2 identische Passfotos – im Original, biometrisch im Format 4 cm x 4 cm,
- Nachweis über gebuchten Hin- und Rückflug
Generelles
Bitte beachten Sie:
Die Geschäftsreise kann entweder mit einer Einladung durch eine argentinische Firma oder Person angetreten werden oder eigenständig erfolgen. Je nach Lage des Falles sind unterschiedliche Unterlagen notwendig:
- Bei einer Einladung durch eine argentinische Firma oder Person: Für die Erteilung eines Visums muss die Einladung bei der Dirección de Migraciones, der Ausländerbehörde, eingereicht werden, die schließlich die Genehmigung an die Konsularabteilung weitergeben kann. Besonders relevant ist dies für Messeteilnehmer und Besucher von Ausstellungen.
- Für eine Geschäftsreise, ohne dass zuvor eine Einladung durch eine argentinische Firma oder Person erfolgte: Für die Erteilung des Visum muss die deutsche Firma ein Original Schreiben in Spanisch vorlegen, welches durch den Vertreter der Firma mit einer notariell beglaubigten Unterschrift versehen ist. Dieses Schreiben muss insbesondere vollständige Informationen über die Firma enthalten, und des weiteren Daten über den Grund und den Zeitraum der Geschäftsreise. Die deutsche Firma sollte in dem Schreiben zudem angeben, ob die moralische und finanzielle Verantwortung für den Antragssteller übernommen wird und die Daten zu der argentinischen Kontaktperson, oder -firma des Reisenden aufführen. Schließlich muss ausdrücklich in dem Schreiben enthalten sein, dass keine Einladung durch eine argentinische Firma oder Person vorliegt.
- Eventuell erfolgt die Einladung zu einem persönlichen Gespräch mit einem Konsularbeamten.