Ägypten Geschäftsvisum
Wenn Sie geschäftlich nach Ägypten reisen möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Geschäftsvisum.
Benötigte Unterlagen:
Deutsche Staatsbürger
- Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber.
- Reisepass – im Original, bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültig, mindestens eine freie Visaseite. Außerdem ist eine Kopie der Datenseite des Reisepasses notwendig.
- 2 Passfotos – im Original, biometrisch im Format 3,5x4,5 cm, mit hellem Hintergrund, nicht älter als 24 Monate, keine Scans, Ausdrucke nur auf hochwertigem Fotopapier. Der Kopf muss in der Mitte des Fotos abgebildet sein. Der Gesichtsausdruck muss neutral sein, also nicht lächeln. Außerdem ist keine Kopfbedeckung erlaubt, außer aus religiösen Gründen.
- Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
- Entsendeschreiben - des deutschen Unternehmens im Original
- Einladungsschreiben - des ägyptischen Unternehmens in Kopie
Generelles
- Die Einreise nach Ägypten ist mit einem Reisepass und einem vorläufigen Reisepass möglich, Kinder benötigen einen Kinderreisepass.
- Die Einreise mit einem Personalausweis ist auch möglich. Allerdings muss der Reisende zwei biometrische Passfotos mit sich führen. Es wird eine besondere Einreisekarte ausgestellt. Die Einreise mit diesem Dokument kann allerdings nicht empfohlen werden, da ein Personalausweis nicht von allen Stellen anerkannt wird. Wer zum Beispiel über Western Union Geld überweisen oder Geld abheben möchte, muss einen Reisepass vorlegen.
- Wer aus Israel über den Grenzübergang Taba/Eilat einreist, erhält nur ein Visum für vierzehn Tage, das nur auf der Sinai-Halbinsel gilt. Wer länger Einreise möchte, muss das Visum im Vorfeld beantragen.
- Beachten Sie bitte bei der Ausreise, dass in Ägypten ein strenges Ausfuhrverbot für alle antiken Gegenstände herrscht. Ebenfalls dürfen viele geschützte Pflanzen und Tiere nicht ausgeführt werden.
- Drogenverstöße werden in Ägypten selbst bei einer geringfügigen Zuwiderhandlung mit hohen Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe) geahndet.
- Einrichtungen der Polizei, des Militärs und der Gefängnisverwaltung dürfen nicht fotografiert werden.